Artikel-Archiv c't 6/2006, Seite 234

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    Rote Karte für neugierige Admins

    Unerlaubter Mail-Einblick kann fristlose Kündigung rechtfertigen

    Ein Arbeitnehmer, der sich mit seinem Verhalten auch nur halbwegs im Rahmen des Erträglichen bewegt, darf normalerweise nicht ohne vorherige Abmahnung gefeuert werden. Wenn ein Admin allerdings unerlaubterweise in der E-Mail eines Vorgesetzten herumschnüffelt, riskiert er seinen Arbeitsplatz.

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