Artikel-Archiv c't 8/2006, Seite 170
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Beruf: Komplize
Illegales Handeln im Auftrag des Arbeitgebers
Systemadministratoren und andere IT-Verantwortliche haben es oft genug schwer, sich gegenüber weisungsberechtigten Stellen im Unternehmen zu behaupten. Was aber, wenn der Chef Gesetzwidriges verlangt? Urheberrechtsschlampereien, Verletzung von Datenschutzbestimmungen, Beihilfe zu Steuerhinterziehung und Betrug ? der Katalog von Taten, die im Zusammenhang mit der betrieblichen IT und Telekommunikation stehen können, ist umfangreich.
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