Artikel-Archiv c't 8/2006, Seite 170

  • Thumbnail, c't 8/2006, Seite 170

    Beruf: Komplize

    Illegales Handeln im Auftrag des Arbeitgebers

    Systemadministratoren und andere IT-Verantwortliche haben es oft genug schwer, sich gegenüber weisungsberechtigten Stellen im Unternehmen zu behaupten. Was aber, wenn der Chef Gesetzwidriges verlangt? Urheberrechtsschlampereien, Verletzung von Datenschutzbestimmungen, Beihilfe zu Steuerhinterziehung und Betrug ? der Katalog von Taten, die im Zusammenhang mit der betrieblichen IT und Telekommunikation stehen können, ist umfangreich.

    BibTeX anzeigen