Artikel-Archiv c't 9/2006, Seite 184
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Abschiebestopp
Verweis auf Herstellergarantie kann für Händler zum Bumerang werden
Verkäufer machen Verbrauchern bei Reklamationsfällen gern den Weg zum Hersteller schmackhaft. Wenn ein so gelockter Kunde dann auf Herstellergarantie ein Ersatzgerät bekommt, ist der Händler dadurch nicht unbedingt aus dem Schneider: Für Mängel, die daran auftreten, muss er haften. So hat es zumindest ein hannoversches Gericht gesehen.
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