Artikel-Archiv c't 19/2007, Seite 178

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    Privatmann oder Profi?

    Die Gewerbefalle bei eBay

    Viele Verpflichtungen, die der gesetzliche Verbraucherschutz mit sich bringt, betreffen den reinen „Privatanbieter“ bei einem Internetauktionshaus nicht. Rechtlich gesehen kann er sich diese Einstufung aber nicht aussuchen: Ob er als Unternehmer handelt oder nicht, hängt unter anderem vom Umfang und Ziel der getätigten Geschäfte ab.

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