Artikel-Archiv c't 25/2007, Seite 52
-
Firewalls um Wahlcomputer
Kein Einblick in technische Unterlagen von Wahlmaschinen
Ein Urteil setzt dem Informationsfreiheitsgesetz Grenzen: Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist absolut und keiner Abwägung zugänglich, auch nicht, wenn es um die Überprüfung von elektronischen Wahlmaschinen geht.
Erwerben Sie das Heft
c't 25/2007,
um Zugriff auf diesen Artikel zu erhalten.