Artikel-Archiv c't 7/2007, Seite 208

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    Freier Funk für jedermann?

    Juristische Untiefen beim Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots

    Was gibt es Bequemeres als einen offenen Zugang zu einem Funknetz, das mit dem Internet verbunden ist? Für den Betreiber allerdings stellen sich neben sicherheitstechnischen nicht zuletzt rechtliche Fragen. Das gilt auch, wenn er ein Teilnetz zu einer WLAN-Community beisteuert.

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