Artikel-Archiv c't 8/2007, Seite 152

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    Zankapfel Gebrauchtsoftware

    Rechtliches zum Einsatz von Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen aus zweiter Hand

    Bei Autos, Möbeln, Büchern oder auch Musik-CDs ist der Handel mit Secondhand-Ware ganz alltäglich. Sobald es jedoch um Computerprogramme geht, liefern Marktteilnehmer und Juristen einander heiße Gefechte. Die Frage, ob Software aus zweiter Hand für Verkäufer und Käufer Geheimtipp oder Sackgasse ist, lässt sich vielleicht schwieriger denn je beantworten – obwohl auch einige Gerichte sich mittlerweile mit Aspekten des Gebrauchtsoftwarehandels befasst haben.

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