Artikel-Archiv c't 10/2008, Seite 48

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    Anspruch mit Vorbehalt

    Das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" kommt

    Ein neues Gesetz soll es leichter machen, Urheberrechtsverstöße zivilrechtlich zu ahnden. In der Praxis dürfte sich aber kaum etwas ändern, denn der von der Medienindustrie lange herbeigesehnte „zivilrechtliche Auskunftsanspruch“ kommt zwar nun, muss aber bei den Gerichten beantragt werden.

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