Artikel-Archiv c't 16/2008, Seite 53
-
Lizenz zum Streamen
Neuer Rundfunkstaatsvertrag hat Konsequenzen für Livesendungen im Netz
In Bayern übernimmt die Landesmedienanstalt die Aufsicht über Video-Angebote, die mehr als 500 Internetnutzer gleichzeitig erreichen: Wer streamen will, braucht eine Sendelizenz.
Erwerben Sie das Heft
c't 16/2008,
um Zugriff auf diesen Artikel zu erhalten.