Artikel-Archiv c't 20/2008, Seite 168

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    Schwarzsurfer unter Anklage

    Mangelnde Absicherung eines Netzes rechtfertigt keine unerlaubte Nutzung

    Ein WLAN hat gegenüber einem kabelgebundenen lokalen Netz den Vorzug und zugleich den Nachteil, dass man Rechner innerhalb der Funkreichweite ungehindert von Wänden und Türen mit Hilfe von Allerwelts-Equipment daran anbinden kann. Sich über ein fremdes ungesichertes Funknetzwerk ohne Erlaubnis von dessen Betreiber ins Internet einzuklinken, ist nicht gerade nett. Aber macht man sich damit gleich strafbar? Ein Wuppertaler Gericht hat auf diese Frage eine unerwartete und in Juristenkreisen heiß umstrittene Antwort geliefert.

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