Artikel-Archiv c't 3/2008, Seite 178

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    Nachschlag

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei Nacherfüllung

    Ist nach spätestens zwei Jahren alles vorbei? Soweit es die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern gegenüber Händlern nach dem Kauf von IT-Equipment und anderen beweglichen Sachen betrifft, muss das nicht unbedingt sein: Im Zuge einer Mängelbeseitigung kann sich diese Frist verlängern.

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