Artikel-Archiv c't 7/2008, Seite 51

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    Renaissance des Datenschutzes

    Verfassungsrichter schränken Eingriffe in die Privatsphäre ein

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Urteilen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger erheblich gestärkt und de facto ein neues Grundrecht zum Schutz digitaler Kommunikation geschaffen. Damit könnte auch eine Richtung für die bevorstehende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung aufgezeigt worden sein.

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