Artikel-Archiv c't 13/2009, Seite 147

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    Rechtssicher aufgehoben

    Juristische Grundlagen der E-Mail-Archivierung

    Längst ist es im Geschäftsverkehr üblich, auch Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder Kündigungen per E-Mail zu verschicken. Doch solche Dokumente sind rechtlich als Handelsbriefe zu qualifizieren, die für den Zugriff der Finanzämter elektronisch archiviert werden müssen. Die Archivierung von E-Mail stellt sich jedoch juristisch geradezu als Minenfeld dar.

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