Artikel-Archiv c't 17/2009, Seite 158

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    Sechs, setzen!

    Bundesgerichtshof erklärt Lehrerbewertung im Web für rechtmäßig

    Niemand sieht sich gern öffentlich an den Pranger gestellt. Lehrerinnen und Lehrer bilden da keine Ausnahme. Dass jedoch eine von Schülern vorgenommene Bewertung ihrer beruflichen Leistungen öffentlich im Internet abgerufen werden kann, müssen sie dulden - auch wenn sie dabei vielleicht nicht gerade glanzvoll dastehen. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) vor wenigen Wochen entschieden.

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