Artikel-Archiv c't 17/2009, Seite 26
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Lippenbekenntnisse aus Karlsruhe
Ambivalente Entscheidung zum E-Mail-Zugriff bei der Strafverfolgung
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen Strafverfolger E-Mail-Kommunikation überwachen dürfen. Das Ergebnis dürfte Nutzer und Provider, aber auch Bürgerrechtler enttäuschen. Beobachter spekulieren darüber, ob der für die Ermittlungsbehörden eher leicht verdauliche Beschluss der Verfassungsrichter einen Vorgeschmack auf eine mögliche Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung gibt.
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