Artikel-Archiv c't 17/2009, Seite 26

  • Thumbnail, c't 17/2009, Seite 26

    Lippenbekenntnisse aus Karlsruhe

    Ambivalente Entscheidung zum E-Mail-Zugriff bei der Strafverfolgung

    Das Bundesverfassungsgericht hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen Strafverfolger E-Mail-Kommunikation überwachen dürfen. Das Ergebnis dürfte Nutzer und Provider, aber auch Bürgerrechtler enttäuschen. Beobachter spekulieren darüber, ob der für die Ermittlungsbehörden eher leicht verdauliche Beschluss der Verfassungsrichter einen Vorgeschmack auf eine mögliche Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung gibt.

    BibTeX anzeigen