Artikel-Archiv c't 3/2009, Seite 25

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    Ein-Watt-Verordnung

    Eine EU-Verordnung begrenzt die Standby-Leistungsaufnahme

    Ab 2014 dürfen PCs und Notebooks für Privatleute sowie Haushaltsgeräte, elektrische Spielwaren und Unterhaltungselektronik im Bereitschaftsmodus höchstens noch ein Watt aus dem Stromnetz ziehen.

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