Artikel-Archiv c't 7/2009, Seite 160

  • Thumbnail, c't 7/2009, Seite 160

    Das Zentimetergespenst kehrt zurück

    Zollangaben als Abmahngrund

    Wer nach einem Monitor sucht, ist es gewohnt, dass zur Einschätzung von dessen Größe die Diagonale von Bildröhre oder Anzeigefeld angegeben wird – und zwar nach altamerikanischer Sitte in Zoll. Vor 16 Jahren gab es schon einmal heftigen Streit um diese Angaben. Im Computerbereich verdanken die traditionellen Gänsefüßchen-Maße ihr Überleben hierzulande einer spitzfindigen Rechtskonstruktion. Als sich niemand mehr darüber aufzuregen schien, dehnte der Brauch sich auch auf Waren aus, die nicht im engeren Sinne als IT-Equipment gelten: beispielsweise MP3-Player, Handys und digitale Bilderrahmen. Geschäftsmäßigen Anbietern, die Zoll-Angaben etwa in der Werbung nutzen, droht nun erneute Abmahn-Unbill, spätestens nachdem Ende 2009 eine Ausnahmeregelung endet.

    BibTeX anzeigen