Artikel-Archiv c't 7/2009, Seite 36
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Stopp-Signal aus Karlsruhe
Verfassungsrichter ziehen Blackbox-Voting den Stecker
Karlsruhe locuta, causa finita est: Die vom Innenministerium erlassene Bundeswahlgeräte-Verordnung, die die Zulassung und den Einsatz von Wahlcomputern regelt, ist verfassungswidrig. Die in Deutschland bisher zur elektronischen Stimmerfassung eingesetzten Nedap-Geräte sind es auch.
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