Artikel-Archiv c't 9/2009, Seite 156

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    Teure Überraschungen

    Deckelung von Abmahnkosten kommt Tauschbörsen-Uploadern nicht immer zugute

    Der Gesetzgeber hat die Abmahnkosten, die einem Ertappten für urheberrechtliche Bagatellverstöße auferlegt werden dürfen, auf 100 Euro begrenzt. Das mag risikofreudige Tauschbörsen-Uploader mancherorts zum Aufatmen gebracht haben. Allerdings gilt die Deckelung des Anwaltshonorars für solche Abmahnungen nur unter sehr eng gesteckten Voraussetzungen.

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