Artikel-Archiv c't 11/2010, Seite 56

  • Thumbnail, c't 11/2010, Seite 56

    Thumbnails vor Gericht

    Googles Bildsuche ist nicht urheberrechtswidrig

    Der Bundesgerichtshof hat die Google Bildsuche als urheberrechtlich zulässig eingestuft. Google dürfte feiern, die Internet-Community ist zufrieden und Juristen reiben sich verwundert die Augen. Die Entscheidung ist ein urheberrechtlicher Paukenschlag. Aber wie weitreichend die Folgen des Urteils tatsächlich sind, ist noch nicht abzusehen.

    BibTeX anzeigen