Artikel-Archiv c't 11/2010, Seite 56
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Thumbnails vor Gericht
Googles Bildsuche ist nicht urheberrechtswidrig
Der Bundesgerichtshof hat die Google Bildsuche als urheberrechtlich zulässig eingestuft. Google dürfte feiern, die Internet-Community ist zufrieden und Juristen reiben sich verwundert die Augen. Die Entscheidung ist ein urheberrechtlicher Paukenschlag. Aber wie weitreichend die Folgen des Urteils tatsächlich sind, ist noch nicht abzusehen.
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