Artikel-Archiv c't 16/2010, Seite 142

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    Programmierte Erfindungen

    Patentierung von Software – Stand der Diskussion

    Ist ein Serverprogramm, das je nach Anforderung eines Anwenders maßgeschneiderte Webseiten ausspuckt, eine patentfähige Erfindung? Nach den deutschen und europäischen Bestimmungen eigentlich nicht. Aber ein System, welches automatisch die notwendigen Anpassungen erledigt, damit auch schwachbrüstige Zwerg-Server auf dieselben Anforderungen hin die passenden aktiven Webinhalte liefern können? Hier gibt es kein grundsätzliches Patenthindernis, sagt der Bundesgerichtshof. Software-Patentierung ist eines der ergiebigsten Streitthemen unter Patentrechtlern und Softwareentwicklern – und wird dies wohl auch auf absehbare Zeit bleiben.

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