Artikel-Archiv c't 3/2010, Seite 154

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    Kein Wächteramt

    DENIC muss Domain-Anmeldungen nicht rechtlich prüfen

    Das DENIC (Deutsches Network Information Center) ist zwar für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain ".de" zuständig. Es ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein angemeldeter Domain-Name Rechte Dritter verletzt. Das mussten sich Anspruchsteller, die wegen der Anmeldung marken- oder namensrechtlich anfechtbarer Domains gegen die Vergabestelle vorgehen wollten, von Gerichten sagen lassen.

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