Artikel-Archiv c't 7/2010, Seite 170

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    Mimikry-Marketing

    Blindseiten zur Suchmaschinenabschöpfung können wettbewerbswidrig sein

    Wer Webseiten ohne sichtbaren Inhalt einrichtet und mit typischen Begriffskombinationen fremder Anbieter präpariert, um suchmaschinengeführte Nutzerströme im Web gezielt zu eigenen Angeboten umzuleiten, verstößt damit gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs – so ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

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