Artikel-Archiv c't 8/2010, Seite 152

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    Schnäppchenspekulation

    Von Traumpreisen, Irrtümern, Anfechtungen und Missbräuchen

    Auch ein umfangreicher gesetzlich verankerter Verbraucherschutz berechtigt Käufer nicht dazu, offensichtliche Irrtümer von Anbietern auszunutzen, um sich selbst zu bereichern. Wer darauf spekuliert, bei erkennbar fehlerhaften Preisangaben im Internet Waren zu Schleuderpreisen zu erwerben, kann einen solchen Anspruch selbst dann nicht unbedingt vor Gericht durchsetzen, wenn er versehentlich eine Bestellbestätigung erhalten hat.

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