Artikel-Archiv c't 14/2011, Seite 168

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    Schwarzmarktführer

    Gericht: Schummelhelfer bedient keinen legalen Markt

    Für gewöhnlich scheuen professionelle Ghostwriter das Licht der Öffentlichkeit. Wer sich als Auftraggeber mit fremden Autorenfedern schmücken möchte, legt Wert darauf, dass es um den tatsächlichen Autor still bleibt. Das Internet als Werbeplattform setzt jedoch bisweilen Hemmschwellen herab – und so musste ein Gerichtsurteil sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Lohnschreiber, der online seine Dienste für wissenschaftliche Arbeiten anpreist, damit noch auf legalem Boden steht.

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