Artikel-Archiv c't 14/2011, Seite 54
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Abhaltende Belehrungen
Urteil stärkt Verbraucherrechte bei Filesharing-Abmahnungen
Das Oberlandesgericht Köln hat erstmals zwischen Abmahnungen von Privatnutzern und Gewerbetreibenden unterschieden. Der Entscheidung zufolge muss Otto Normalverbraucher in dem Rechtsanwaltsschreiben ein Weg gewiesen werden, wie er den Konflikt mit einem Urheberrechts-inhaber vorgerichtlich vom Tisch bekommen kann.
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