Artikel-Archiv c't 14/2011, Seite 94

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    Falsche Bezeichnungen bei Tonerkartuschen machen IT-Beschaffern zu schaffen

    Wer einen Neuwagen zum Preis eines gebrauchten bekommt, hat keinen Anlass zur Beschwerde. Bei Tonerkartuschen und Tintenpatronen ist das jedoch anders: Als wiederbefüllte Originalkartuschen bezeichnete Neuware verletzt mitunter Patente und kann unter Umständen die Drucker beschädigen.

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