Artikel-Archiv c't 14/2011, Seite 94
-
Aus neu mach alt
Falsche Bezeichnungen bei Tonerkartuschen machen IT-Beschaffern zu schaffen
Wer einen Neuwagen zum Preis eines gebrauchten bekommt, hat keinen Anlass zur Beschwerde. Bei Tonerkartuschen und Tintenpatronen ist das jedoch anders: Als wiederbefüllte Originalkartuschen bezeichnete Neuware verletzt mitunter Patente und kann unter Umständen die Drucker beschädigen.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
BibTeX anzeigenErwerben Sie das Heft
c't 14/2011,
um Zugriff auf diesen Artikel zu erhalten.