Artikel-Archiv c't 16/2011, Seite 49

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    Datenschutz in der Euro-Cloud

    US-Firmen als Erfüllungsgehilfen amerikanischer Ermittlungsbehörden

    Service-Provider dürfen die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten nicht in Länder mit unzureichendem Datenschutz exportieren. Nun haben Äußerungen eines Microsoft-Managers Spekulationen erhärtet, dass US-amerikanische Dienstleister diese Vorgabe nicht einhielten und für betreffende hiesige IT-Dienstleistungen zu meiden seien.

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