Artikel-Archiv c't 17/2011, Seite 68

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    Doppelt gekoppelt

    Verbummelte Kündigungsfrist beim Provider-Wechsel

    Auf die Mitnahme der eigenen Rufnummer hat man Anspruch, doch wenn der neue Provider die Kündigung beim alten verbummelt, steht der Kunde plötzlich mit zwei Verträgen da. Wenn auch die Anschlussleitung gewechselt wird, sodass der alte und der neue Anschluss nebeneinander funktionieren, kann das teuer werden.

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