Artikel-Archiv c't 13/2012, Seite 154

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    Prozedurale Prosa auf Europäisch

    Kein Urheberrechtsschutz für Programmiersprachen

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Mai 2012 erstmals entschieden, dass Programmiersprachen grundsätzlich keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Entscheidung verträgt sich gut mit der bisherigen deutschen Rechtsprechung zu schutzfähigen Werken, legt aber gleich weitere Fragen nahe – nämlich nach der urheberrechtlichen Einordnung von Dateiformaten, Protokollen und Benutzeroberflächen.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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