Artikel-Archiv c't 17/2012, Seite 41

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    Auf eigene Gefahr

    Keine Pflicht zur Speicherung von Nutzerdaten bei öffentlichen WLAN-Hotspots

    Der Betrieb eines offenen WLAN ist in Deutschland ein juristisches Spiel mit dem Feuer. Benimmt sich nur ein Anwender daneben und nutzt den Zugang zum Download von Musik oder Filmen unter Verstoß gegen das Urheberrecht, so droht dem Inhaber des Anschlusses dafür eine teure Abmahnung. Ein Urteil des Landgerichts München regelt nun, dass der Anbieter des drahtlosen Zugangs keine Daten über die Nutzer seines Angebots speichern muss.

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