Artikel-Archiv c't 20/2012, Seite 178

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    Gebrauchtsoftware: Ja, aber …

    Ein zweiter Blick auf die EuGH-Entscheidung zugunsten von Download-Software aus zweiter Hand

    Ein Softwarehersteller kann mit urheberrechtlichen Mitteln nicht verhindern, dass sein Produkt auf dem Gebrauchtsoftwaremarkt auftaucht: Im Dauerstreit um sogenannte Gebrauchtlizenzen hat der Europäische Gerichtshof ein Ausrufezeichen gesetzt. Er stellt Software, die der Erstkäufer per Download bezogen hat, den auf Datenträgern ausgelieferten Programmen gleich. Für wen genau ist das nun ein Sieg – und bleiben den Softwareherstellern Auswege, um das ungeliebte Gebrauchtgeschäft doch noch auszuhebeln?

    Umfang: ca. 3.5 redaktionelle Seiten
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