Artikel-Archiv c't 21/2012, Seite 140

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    Unfreiwillige Schwarzhörer

    Befreiungsregelungen entschärfen Gebührenpflicht für Arbeits-PCs

    Zum Leidwesen zahlloser Freiberufler und anderer Selbstständiger gelten auch beruflich genutzte internetfähige PCs in Deutschland als Rundfunkempfangsgeräte und unterliegen damit grundsätzlich der Gebührenpflicht. Die Befreiungsregelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags machen es jedoch in vielen Fällen unnötig, zusätzliche Rundfunkgebühren zu zahlen.

    Umfang: ca. 1.5 redaktionelle Seiten
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