Artikel-Archiv c't 22/2012, Seite 142

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    Beim Abwerben fair bleiben

    Rechtliche Grenzen des Recruiting über Social Networks

    Auf der Suche nach geeigneten Leuten nutzen Headhunter und Personalmanager in zunehmendem Maße Online-Kanäle. Wenn sie mit Arbeitnehmern über deren Profil in Business-orientierten Social Networks Kontakt aufnehmen, kommt es zu Abwerbeversuchen. Darin liegt grundsätzlich noch nichts Rechtswidriges – es sei denn, die Personalsucher lassen sich dazu hinreißen, den aktuellen Arbeitgeber eines Wunschkandidaten schlechtzumachen.

    Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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