Artikel-Archiv c't 7/2012, Seite 40

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    Sicherheit vor Datenschutz

    Zugriff auf PIN/PUC- und Provider-Bestandsdaten durch Ermittler nur minimal eingeschränkt

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz blieb in Teilen erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht wie von den Bürgerrechtlern erhofft den Datenschutz gestärkt, sondern staatliche Sicherheitsinteressen in den Vordergrund gestellt.

    Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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