Artikel-Archiv c't 9/2012, Seite 150

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    Fest und frei

    Gerichtsentscheid zu Open-Source-Bestandteilen in Fritz!Box-Firmware

    Wer ein Stück Hardware kauft, kann damit als Eigentümer tun und lassen, was er will. Digitale Elektronik mit eigener Intelligenz kommt jedoch nie ohne Software aus, und sei es nur in Form eingebauter Firmware. Die darf ein Erwerber normalerweise nur nutzen, aber nicht verändern – es sei denn, sie beruht ihrerseits auf freier Software, die unter der GNU General Public License (GPL) veröffentlicht wurde.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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