Artikel-Archiv c't 1/2013, Seite 68
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„Auswüchse eindämmen“
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über die Gesetzgebung zum Urheberrecht
Die Zuständigkeit fürs Urheberrecht und dessen Ausgestaltung liegt beim Bundesjustizministerium. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP waren größere Änderungen am Urheberrechtsgesetz vereinbart worden, unter anderem eine dritte Reform des Regelwerks sowie Entwicklung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Letzteres befindet sich im Gesetzgebungsprozess, aber eine Reform ist nicht in Sicht. c’t befragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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