Artikel-Archiv c't 10/2013, Seite 70
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Wertloses Versprechen
Einen Monat lang offline nach Anbieterwechsel
Das Telekommunikationsgesetz regelt nur wenige Dinge so klar und verständlich wie den Anspruch des Kunden auf ununterbrochene Versorgung: „Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden.“ c’t-Leser Michael N. testete unfreiwillig, was die Vorschrift taugt.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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