Artikel-Archiv c't 2/2013, Seite 58

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    Kaputt oder nicht kaputt?

    Streit um Rücktrittsanspruch beim Kauf eines Smartphones

    Käufer haben klar umrissene Rechte. So dürfen sie nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen die Ware zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Doch wie so oft steckt der Teufel auch hier im Detail.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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