Artikel-Archiv c't 3/2013, Seite 142

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    Stille Beobachter

    Rechtliche Grenzen der Videoüberwachung am Arbeitsplatz

    Video-Überwachung ist billig und unauffällig geworden. Eine im Dienst-Notebook ohnehin eingebaute Webcam genügt, zusammen mit der richtigen Konfiguration und Remote-Steuerung, um den am Rechner Arbeitenden im Blick zu behalten. Mancher Chef mag davon träumen, durch umfassende Überwachung bereits von vornherein Unregelmäßigkeiten im Betrieb einen Riegel vorzuschieben. Die rechtlichen Hürden für solche Maßnahmen sind allerdings hoch – aus gutem Grund. Und der Beweiswert von Video-Aufzeichnungen vor Gericht hängt von der Einhaltung strikter Vorgaben ab. Auf der anderen Seite haben Gerichte Arbeitnehmern wegen nicht statthafter Überwachungsmaßnahmen bereits Schmerzensgelder zugesprochen.

    Umfang: ca. 2.75 redaktionelle Seiten
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