Artikel-Archiv c't 7/2013, Seite 136

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    Mobilfunkrufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen

    Jeder Mobilfunkkunde hat in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf, seine Rufnummer jederzeit zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Beim Wechsel gilt es aber, einige Dinge zu beachten, damit nicht doch etwas schiefgeht.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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