Artikel-Archiv c't 8/2013, Seite 148

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    Wer gewinnt?

    Das neue Leistungsschutzrecht wird vor allem die Gerichte beschäftigen

    Eine Novellierung des Urheberrechts sollte es Presseverlegern ermöglichen, für die Fremdnutzung ihrer Texte im Web zu kassieren. Dass dies mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz gelingt, ist zu bezweifeln. Statt Klarheit zu schaffen, sorgt der Gesetzgeber mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Unsicherheit allerorten und wohl für viele gerichtliche Auseinandersetzungen.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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