Artikel-Archiv c't 14/2014, Seite 36

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    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen E-Mail-Überwachung ab

    Ein Berliner Rechtsanwalt ist mit dem Versuch gescheitert, die Überwachung von E-Mails durch den Bundesnachrichtendienst im Jahr 2010 gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Das letzte Wort in der Sache dürfte aber noch nicht gesprochen sein, sondern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder sogar vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg fallen.

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