Artikel-Archiv c't 18/2014, Seite 128

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    Achtung, Action!

    Was beim Filmen mit Action-Cams rechtlich zu beachten ist

    Ob Snowboard-Sprung, Stadttour oder Open-Air-Konzert – dank Action-Cams erlebt die Internet-Gemeinde heute alles hautnah mit. Doch so waghalsig wie mancher gefilmte Stunt kann aus juristischer Sicht auch die Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet sein.

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