Artikel-Archiv c't 18/2014, Seite 128
-
Achtung, Action!
Was beim Filmen mit Action-Cams rechtlich zu beachten ist
Ob Snowboard-Sprung, Stadttour oder Open-Air-Konzert – dank Action-Cams erlebt die Internet-Gemeinde heute alles hautnah mit. Doch so waghalsig wie mancher gefilmte Stunt kann aus juristischer Sicht auch die Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet sein.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
BibTeX anzeigenErwerben Sie das Heft
c't 18/2014,
um Zugriff auf diesen Artikel zu erhalten.