Artikel-Archiv c't 3/2014, Seite 110

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    Verschärfte Prüfung

    „Blauer Engel“ für Drucker nur nach neuen Vergabegrundlagen

    Drucker und Multifunktionsgeräte dürfen ab 2014 nur noch mit dem „Blauen Engel“ werben, wenn sie eine Prüfung nach den aktuellen Vergabegrundlagen RAL-UZ 171 bestanden haben. Dazu müssen die Drucker erstmals auch einen Grenzwert für Ultrafein-Partikel einhalten – für Lasermodelle eine Herausforderung.

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