Artikel-Archiv c't 5/2014, Seite 160

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    Zweckentfremdet

    Gericht lässt Massenabmahner abblitzen

    Die Abmahnung ist grundsätzlich ein sinnvolles Rechtsinstrument. Unternehmen weisen damit etwa Konkurrenten auf rechtswidriges Verhalten hin und verlangen Unterlassung. Das soll nicht zuletzt den Abgemahnten Gerichtskosten ersparen. In der Praxis lassen manche Abmahner dieses Instrument aber zum Selbstzweck verkommen: Rechtsmissbrauch liegt in der Luft.

    Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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