Artikel-Archiv c't 7/2014, Seite 168
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Bildspender auf Abwegen
Urhebernennung auch bei Direktaufruf einer Bilddatei
Wie präsentiert man als Webmaster ein urheberrechtlich geschütztes Bild so, dass dessen Fotograf selbst bei einem isolierten Dateiaufruf noch sichtbar genannt wird? Insbesondere dann, wenn dieser Fotograf das Hineinkopieren eigener Komponenten ins Bild aus-drücklich verboten hat? Ein Urteil des Landgerichts (LG) Köln gegen einen Verwender eines Pixelio-Bildes hat nicht nur bei Webmastern heftiges Kopfkratzen ausgelöst.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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