Artikel-Archiv c't 17/2015, Seite 144
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Digitale Konserven für den Fiskus
Vorgaben der Finanzbehörde zur Aufbewahrung elektronischer Belege und Dokumente
Loblieder auf das papierlose Büro verstummen spätestens dann, wenn das Finanzamt ins Spiel kommt. Wie ist es denn nun mit dem Aufbewahren von Unterlagen in elektronischer Form über längere Zeiträume? Wer die Frage eventueller Steuernachzahlungen nicht gern von magnetmüden Disketten oder CD-Rohlingen mit Datenamnesie abhängig machen möchte, tut gut daran, die jüngste Stellung-nahme der Finanzverwaltung zum Thema aufmerksam zu studieren.
Umfang: ca. 2.5 redaktionelle Seiten
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