Artikel-Archiv c't 12/2016, Seite 150

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    Verräter des digitalen Geheimnisses

    Strafbarer Handel mit Unlock-Codes

    SIM-Locks beschränken bei subventionierten Mobiltelefonen die freie Netzwahl. Provider lassen sich die vorzeitige Aufhebung solcher Sperren teuer bezahlen. Das unbefugte Anbieten von Entsperrcodes kann als Verrat eines Geschäftsgeheimnisses gelten. Auch der Handel mit anderen Codes ist unter bestimmten Bedingungen auf derselben Grundlage strafbar.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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