Artikel-Archiv c't 15/2016, Seite 140
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Ausgedrohnt
Unerlaubtes Überfliegen von Privatgrundstücken kann Persönlichkeitsrechte verletzen
Die scheinbar grenzenlose Freiheit des Fliegens verführt Kopter-Besitzer zum Rechtsbruch: Begeistert lassen sie ihr digital gesteuertes Mini-Fluggerät, gern auch mit aktiviertem Kameraauge, über Nachbars Garten kreisen. Dergleichen ist rechtswidrig und kann teuer werden.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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